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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES LANDHAUS SÜKOW

Perleberger Str. 12 in 19348 Perleberg OT Sükow


Stand: April 2021

Die AGB sind Bestandteil aller ab dem 01.03.2021 geschlossenen Mietverträge.

 

1. . VERTRAGSABSCHLUSS, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Der Vertrag zwischen dem Mieter und Vermieter ist abgeschlossen, wenn die Buchungsbestätigung des Vermieters beim Mieter eingetroffen ist. Die Anzahlung und die Restzahlung werden in der Buchungsbestätigung festgehalten. Trifft der unterzeichnete Betrag oder die Anzahlung nicht bis zum Termin, der in der Buchungsbestätigung genannt ist, beim Vermieter ein, so kann dieser, ohne weitere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden, das Objekt anderweitig vermieten.

 

2. RÜCKTRITTSRECHT / STORNIERUNG

Der Mieter kann jederzeit schriftlich vom Vertrag unter folgenden Bedingungen zurücktreten:

  • bis 4 Monate vorher kostenfreies Storno

  • bis 3 Monate vorher 25% Stornogebühren

  • bis 2 Monate vorher 50% Stornogebühren

  • bis 1 Monat vorher 100% Stornogebühren

Die jeweils fällige Stornogebühr wird mit der geleisteten Anzahlung verrechnet. 

Maßgebend für die Berechnung der Stornogebühr ist das Eintreffen der schriftlichen Mitteilung beim Vermieter (bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt der nächste Werktag). 

Bei vorzeitigem Mietabbruch in der Mietzeit bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet.

Der Vermieter ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, falls:

  • vereinbarte Zahlungen nicht fristgerecht eingehen,

  • die Gruppe oder ein Teilnehmer der Gruppe trotz Abmahnung erneut gegen Regeln der Hausordnung verstößt,

  • höhere Gewalt, Naturereignisse oder andere nicht zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen.

Es besteht dabei kein Anspruch des Nutzers auf Schadenersatz.

 

3. ÜBERGABE DES MIETOBJEKTES; BEANSTANDUNGEN

Das Mietobjekt wird dem Mieter im sauberen und vertragsmäßigen Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Vermieter zu rügen. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben. Sollte der Mieter das Objekt verspätet oder gar nicht übernehmen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet.

 

4. SOFORTIGER GEBRAUCH

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benützen, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht gegenüber den Nachbarn zu nehmen. 

Bei allfälligen Schäden usw. ist der Vermieter/Schlüsselhalter umgehend zu informieren.

Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen belegt werden.

Verstößt der Mieter in krasser Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird das Mietobjekt mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen oder nach seiner Wahl die anteiligen Mehrkosten in Rechnung stellen.

 

5. RÜCKGABE DES MIETOBJEKTES

Das Mietobjekt ist termingerecht in ordentlichem Zustand samt Inventar zurückzugeben. Für Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig.

 

6. HAFTUNG

Der Vermieter steht für eine ordnungsgemäße Reservation und vertragskonforme Erfüllung des Vertrages ein. Bei anderen als Personenschäden ist die Haftung auf den zweifachen Mietpreis beschränkt, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Die Haftung ist ausgeschlossen für Versäumnisse seitens des Mieters oder Mitbenützers  unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, höherer Gewalt oder Ereignisse, welche der Vermieter, Schlüsselhalter, Vermittler oder andere vom Vermieter beigezogene Personen trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten.

 

7. ÄNDERUNG DES VERTRAGES

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserhebenden Erklärungen bedürfen der Schriftform.

 

8. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Es findet deutsches Recht Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Lübeck zuständig, in dessen Bezirk der Vermieter seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.

Für Klage des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

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